Geprüft am 26. September 2026

E-Rechnung in Deutschland: die Fristen, und was sie für Ihre Liquidität bedeuten

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung kommt in zwei Schritten, 2027 und 2028. Hier sind die Fristen aus dem Gesetz und vom Bundesministerium der Finanzen, und was sie für Ihren Zahlungseingang bedeuten.

Die Fristen

WannWerWas sich ändert
1. Januar 2025Alle UnternehmenMüssen E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL) für Inlandsumsätze zwischen Unternehmen empfangen können.1 2
Bis 31. Dezember 2026Alle UnternehmenDürfen noch Papierrechnungen ausstellen, oder andere elektronische Formate, wenn der Empfänger zustimmt.3
1. Januar 2027Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im VorjahrMüssen E-Rechnungen ausstellen. Unternehmen bis 800.000 Euro dürfen 2027 noch Papier oder andere Formate nutzen.3
Bis 31. Dezember 2027Alle UnternehmenEDI-Rechnungen, die nicht dem E-Rechnungs-Standard entsprechen, bleiben mit Zustimmung des Empfängers zulässig.3
1. Januar 2028Alle UnternehmenMüssen E-Rechnungen ausstellen.1 3

Was das für Ihre Liquidität bedeutet

Die E-Rechnung ändert, wie Rechnungen ankommen, nicht wann Ihre Kunden zahlen. Zahlungsziele und Zahlungsverzug bleiben, wie sie sind.

Zwischen Unternehmen in Deutschland schuldet ein Kunde, der zu spät zahlt, 10,52 % pro Jahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 (§ 288 Abs. 2 BGB). Berechnen, was Ihnen ein säumiger Kunde schuldet

Eine Rechnung, die als strukturierte Datei ankommt, lässt sich schneller prüfen, und genau diese Prüfung braucht ein Finanzierer, bevor er eine Rechnung vorzeitig zahlt.

Was Advanta heute liest

Advanta liest die Dateien, die deutsche Software erzeugt: ZUGFeRD und XRechnung (CII), UBL / Peppol, DATEV-Buchungsstapel und CSV oder Excel; insgesamt 16 Formate. Finanziert wird nur eine Rechnung mit angegebenem Fälligkeitsdatum.

Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen, FAQ E-Rechnung
  2. § 14 UStG (gesetze-im-internet.de)
  3. § 27 Abs. 38 UStG (gesetze-im-internet.de)

Amtliche Quellen, abgerufen am 26. September 2026.

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